HRB 874: VOBAG - Leasing GmbH, Wetzlar, Kirschenwäldchen 5, 35578 Wetzlar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auto-Gernandt-Anlage GmbH & Co.KG am 21.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 874: VOBAG - Leasing GmbH, Wetzlar, Kirschenwäldchen 5, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Auto-Gernandt-Anlage GmbH & Co. KG mit Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRA 2940) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 874: VOBAG - Leasing GmbH, Wetzlar, Hermannsteiner Stra. 40-44, 35576 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Kirschenwäldchen 5, 35578 Wetzlar.
VOBAG - Leasing GmbH, Wetzlar, Hermannsteiner Stra. 40-44, 35576 Wetzlar.Geschäftsanschrift: Hermannsteiner Stra. 40-44, 35576 Wetzlar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Auto-Gernandt GmbH mit Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.