GnR 210006: VOLKSBANK ESSLINGEN EG, Esslingen am Neckar (Fabrikstr. 5, 73728 Esslingen am Neckar). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2020 und 08.09.2020 mit der Genossenschaft "Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 220002) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
73728 Esslingen
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: