VOLKSBANK MAIN-TAUNUS EG, Kelkheim, (Frankfurter Str. 34-36, 65779 Kelkheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRANKFURTER VOLKSBANK EG am 18.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VOLKSBANK MAIN-TAUNUS EG, Kelkheim, (Frankfurter Str. 34-36, 65779 Kelkheim).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.03.2009 und 30.03.2009 mit der FRANKFURTER VOLKSBANK EG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.