Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Voß, Peter, Rostock, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.09.2024
Gödke
b)
Fall 6
Beschluss vom
17.09.2024 |
HRB 15469: VOSS Grundbesitz GmbH, Rostock, Strandstraße 95, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Rostock nach Admannshagen-Bargeshagen beschlossen. Sitz verlegt, nun: Admannshagen-Bargeshagen. Änderung der Geschäftsanschrift: Admannshäger Damm 20, 18211 Admannshagen-Bargeshagen.
HRB 15469: VOSS Grundbesitz GmbH, Rostock, Strandstraße 95, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Ohm, Tim, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Voß, Peter, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 2844: VOSS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Rostock, Strandstraße 95, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 im Wege des Formwechsels in die VOSS Grundbesitz GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 15469) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15469: VOSS Grundbesitz GmbH, Rostock, Strandstraße 95, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2020. Geschäftsanschrift: Strandstraße 95, 18055 Rostock. Gegenstand: Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken bzw. Grundstücksflächen aller Art (einschließlich darauf befindlicher Gebäude) mit der Absicht ggf. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bernstein, Maik, Sanitz, * ‒.‒.‒‒; Ohm, Tim, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VOSS Grundbesitz GmbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRA 2844) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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