VOSS-IBS Kunststofftechnik GmbH, Wipperfürth (Lüdenscheider Straße 52, 51688 Wipperfürth). Die Verschmelzung ist am 24.03.2005 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden.
VOSS-IBS Kunststofftechnik GmbH, Wipperfürth (Lüdenscheider Straße 52, 51688 Wipperfürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.02.2005 mit der VOSS Automotive GmbH mit Sitz in Wipperfürth (Amtsgericht Köln, HRB 38264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.