HRB 16714: VOTANI Gastronomie und Markt in Büderich GmbH, Meerbusch-Büderich, Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16714: VOTANI Gastronomie und Markt in Büderich GmbH, Meerbusch-Büderich, Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16714: VOTANI Gastronomie und Markt in Büderich GmbH, Meerbusch-Büderich, Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Der Gesellschaft wurde mit bestandskräftiger Ordnungsverfügung des Rhein-Kreises Neuss vom 6. Mai 2015 die weitere selbständige Ausübung des Gewerbes gem. § 35 Abs. 1 GewO untersagt. Ferner wurde mit bestandskräftiger Ordnungsverfügung des Rhein-Kreises Neuss vom 6. Mai 2015 dem Geschäftsführer die selbständige Ausübung des ausgeübten sowie aller anderen Gewerbe gem. § 35 Abs. 1, 7a GewO sowie die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Gewerbetriebes beauftragter Person untersagt.
VOTANI Gastronomie und Markt in Büderich GmbH, Meerbusch-Büderich, Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Nicht mehr Geschäftsführer: Krapis, Michael, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
VOTANI Gastronomie und Markt in Büderich GmbH, Meerbusch-Büderich, Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Gesellschaftsvertrag vom 4. Juni 2012. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 89, 40667 Meerbusch-Büderich. Gegenstand: das Betreiben von Restaurants, Gaststätten so wie der Import und Export von Lebensmitteln, Weinen und Spirituosen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Krapis, Michael, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒; Nikolaou, Ilias, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.