VPS Auslandsbeteiligungen GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VPT Auslandsbeteiligungen GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661289) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VPS Auslandsbeteiligungen GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Voith Industrieverwaltung GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661128) um 1.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 53.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Industrieverwaltung GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661128) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2009 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
J.M. Voith Systemhydraulik GmbH, Heidenheim an der Brenz, St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz.Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 870,71 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: VPS Auslandsbeteiligungen GmbH. Geschäftsanschrift: St. Pöltener Str. 43, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften der Voith-Gruppe, insbesondere an der Voith Paper GmbH mit dem Sitz in St. Pölten, die Verwaltung von Beteiligungen und eigenem Vermögen sowie die Beratung über den Beteiligungserwerb mit Ausnahme rechtlicher und steuerlicher Beratung. Stammkapital nun: 52.000,00 EUR.