60 |
c)
1. die Durchführung von banküblichen
und ergänzenden Geschäften des
Waren- und
Dienstleistungsgeschäftes, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen
sowie die Durchführung von
Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs
von Devisen und Sorten;
g) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
h) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen,
Immobilien und Reisen;
j) die Unternehmensberatung;
k) soweit rechtlich zulässig, die
Gestaltung von
Vermögensnachfolgeregelungen
(Estate Planning);
l) An- und Verkauf von Forderungen.
2. die wirtschaftliche Förderung der C02-
Neutralität der zusammengefassten
Verbräuche der Wirtschaftsbetriebe und
Haushalte unserer Mitglieder durch
a) Errichtung, Erwerb und Unterhaltung
von Anlagen zur Erzeugung
regenerativer Energie,
b) genehmigungsfreien Handel und
Vermittlung von Energie sowie
c) Beteiligung an Unternehmen, die
Anlagen zur Erzeugung regenerativer
Energien herstellen, errichten oder
betreiben.
Der Umfang aller C02-Emissionen der
Wirtschaftsbetriebe und Haushalte
unserer
Mitglieder wird in einer Energiebilanz
dokumentiert, in der die C02-Emissionen
der
Mitglieder, soweit diese zur Verfügung
stehen, zusammengefasst werden. In
dieser
Energiebilanz werden die
Mitgliederemissionen auch der C02-
neutralen Energie-
erzeugung durch bankeigene Anlagen
bzw. Beteiligungen an
Energieerzeugungs- und
-verwertungsunternehmen
gegenübergestellt.
3. Die Beteiligung an und der Erwerb von
Unternehmen sowie sonstiger
Wirtschaftsgüter (Strategie der Duplizität)
zum Zwecke der Vermögensanlage
sowie zur Förderung wirtschaftlicher,
kultureller, sozialer, sportlicher und
medizinischer Zwecke. Zur Verfolgung
dieser Zwecke kann die Genossenschaft
4. insbesondere auch gewerblicher
Schutzrechte und Lizenzen aller Art.
5. Die Erzeugung und die Verwertung
von Obst und Gemüse und sonstigen
landwirtschaftlichen, gartenbaulichen
und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
sowie auch Stiftungen gründen.
6. Der Erwerb, die Bebauung, die
Vermietung, die Verwaltung, die
Veräußerung von
Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und sonstigen Rechten,
Viehwirtschaft sowie der Betrieb des
landwirtschaftlichen Warengeschäfts.
7. Der Handel mit sonstigen Waren und
die Erbringung sonstiger
Dienstleistungen.
8. Gegenstand der Genossenschaft ist
die Erbringung sonstiger
Dienstleistungen,
die geeignet sind, die Mitglieder bei der
Bewältigung ihres Alltages zu
unterstützen. |
Keine Nachschusspflicht. |
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
|
a)
Die Generalversammlung vom 11.06.2024 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 10 Auseinandersetzung), 15
(Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben
und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 25
(Konstituierung, Beschlussfassung), 26
(Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und
Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen
und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme
der Verbände), 36a (Virtuelle Versammlung
und hybride Versammlung), 40 (Beschränkte
Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht), 43 (Verwendung des
Jahresüberschusses) sowie 46
(Bekanntmachungen). |
a)
17.12.2024
Thieme |