GnR 95: VR Bank Mittlere Oberpfalz eG, Schwandorf, Schwaigerstr. 3, 92421 Schwandorf. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Karl, Josef, Maxhütte-Haidhof, * ‒.‒.‒‒.
GnR 95: VR Bank Mittlere Oberpfalz eG, Schwandorf, Schwaigerstr. 3, 92421 Schwandorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Karl, Josef, Maxhütte-Haidhof, * ‒.‒.‒‒.
GnR 95: VR Bank Burglengenfeld eG, Burglengenfeld, Marktplatz 8, 93133 Burglengenfeld. Die Vertreterversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz, hier Absatz 1 und Absatz 2), sowie 2 (Zweck und Gegenstand, hier Absatz 2 und Ergänzung um einen neuen Absatz 4) und 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung, hier Absatz 1), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten, hier Absatz 1), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26 e (Wahlverfahren), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben, hier Absatz 2 Satz 1), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses, hier Absatz 1) und 46 (Bekanntmachungen). Es wurden u.a. die Firma (bisher VR Bank Burglengenfeld eG, nun VR Bank Mittlere Oberpfalz eG), der Sitz (bisher Burglengenfeld, nun Schwandorf) und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Firma geändert, nun: Neue Firma: VR Bank Mittlere Oberpfalz eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Schwandorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schwaigerstr. 3, 92421 Schwandorf. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung von Krediten oder die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen, Immobilien und die Beteiligung an Unternehmen; j) der Erwerb, Erschließung, Bebauung, Verwaltung und Verkauf von Grundstücken und Immobilienvermögen; k) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energien und deren Verwertung; l) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; m) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; n) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Bestellt: Vorstand: Schiller, Stefan, Schwarzach b. Nabburg, * ‒.‒.‒‒; Werner, Bernhard, Nabburg, * ‒.‒.‒‒. Die Raiffeisenbank im Naabtal eG mit dem Sitz in Nabburg (Amtsgericht Amberg GnR 43) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2019 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 21.05.2019 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 20.05.2019 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 95: VR Bank Burglengenfeld eG, Burglengenfeld, Marktplatz 8, 93133 Burglengenfeld. Die Vertreterversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 11 (Rechte der Mitglieder, Buchstabe j)), 15 (Vertretung, hier Abs. 1 abstrakte Vertretungsregelung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands, hier Abs. 2 Buchstabe d)), 19 (Willensbildung, hier Abs. 4), 22 (Aufgaben und Pflichten, hier Abs. 1), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, hier Abs. 1 Buchstabe d)), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats, hier Abs. 3), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung, hier Absätze 3 und 6), 26 b (Wählbarkeit, hier Abs. 1), 26 d (Aktives Wahlrecht, hier Abs. 4), 26 e (Wahlverfahren, hier Abs. 4) 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes, hier neu Abs. 5), 28 (Einberufung und Tagesordnung, hier Abs. 7), 35 (Versammlungsniederschrift, hier Abs. 2), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht, hier Abs. 4) und 46 (Bekanntmachungen, hier Absätze 1 und 3). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.