GnR 650001: VR Bank Riedlingen-Federsee eG, Riedlingen (Hindenburgstrasse 1, 88499 Riedlingen). Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bogenrieder, Klemens, Uttenweiler, * ‒.‒.‒‒.
GnR 650001: Volksbank-Raiffeisenbank Riedlingen eG, Riedlingen (Hindenburgstrasse 1, 88499 Riedlingen). Die Vertreterversammlung vom 09.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: VR Bank Riedlingen-Federsee eG. Einzelprokura: Bogenrieder, Klemens, Uttenweiler, * ‒.‒.‒‒. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2021 und 09.09.2021 die Genossenschaft "Federseebank eG", Bad Buchau (Amtsgericht Ulm GnR 650002) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 650001: Volksbank-Raiffeisenbank Riedlingen eG, Riedlingen (Hindenburgstrasse 1, 88499 Riedlingen). Die Vertreterversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26b (Wählbarkeit), § 26d (Aktives Wahlrecht), § 26e (Wahlverfahren), § 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Mehrheitserfordernis), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme in einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Versammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. l) der Erwerb, die Erstellung, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder Verwaltung von Immobilien. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.