GnR 107 PI: VR Bank in Holstein eG, Pinneberg (Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg). Prokura gemeinsam mit einem Vorstand: Schendel, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Adendorf.
GnR 107 PI: VR Bank in Holstein eG, Pinneberg (Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg). Nicht mehr Prokurist: Post, Hans.
GnR 107 PI: VR Bank in Holstein eG, Pinneberg (Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg). Gegenstand der Firma: Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: a. die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b. die Gewährung von Krediten aller Art; c. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d. die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e. die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f. die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h. die Vermittlung oder der Verkauf von Baufinanzierungen, Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i. der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermietung von Immobilien. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Satzung ist am 14.10.2020 neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten (Aufsichtsrat)), § 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung und Beschlussfassung), § 26d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 28 (Einberufung der Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht).