GnR 207 NM: VR Bank zwischen den Meeren eG, Neumünster (Großflecken 56-64, 24534 Neumünster). Gegenstand der Firma: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) Vermittlung von Verträgen über Kauf und Verkauf von Immobilien; j) der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Erschließung, Bebauung, Belastung und Veräußerung; k) die Bewitschaftung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Vorstand: Vorstand: 5. Frahm, Stefan Hubertus, * ‒.‒.‒‒, Oldenburg in Holstein; Vorstand: 6. Nissen, Lars, * ‒.‒.‒‒, Lütjenburg; Rechtsform: Die Satzung ist am 18.05.2022 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 9 (Ausschluss), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzng und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 37 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben, § 39a (Kapitalrücklage), § 40 (Nachschusspflicht) und § 46 (Bekanntmachungen). Als nicht eingetragen wird bekannt gegeben: Den Gläubigern der Genossenschaft ist nach § 22 und 22a Genossenschaftsgesetz im Hinblick auf die Herabsetzung der Geschäftsanteile oder die Aufhebung der Verpflichtung der Mitglieder, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
24534 Neumünster
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vr-nms.de
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Stammkapital: keine Angabe
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: eG