HRB 23058: VR Consulting GmbH, Dresden, Dohnaer Str. 119 b, 01239 Dresden. Die Firma ist erloschen.
HRB 23058: VR Consulting GmbH, Dresden, Dohnaer Str. 119 b, 01239 Dresden. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Funktion und Vertretungsbefugnis geändert, nun: Liquidator: Rattmann, Volker, Pirna OT Graupa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsbefugt, sofern kein weiterer Liquidator bestellt wurde. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 23058: VR Consulting GmbH, Dresden, Antonstr. 15, 01097 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Dohnaer Str. 119 b, 01239 Dresden. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Rattmann, Volker, Pirna OT Graupa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rattmann, Kerstin, Pirna OT Graupa, * ‒.‒.‒‒.
VR-Pflege und Consulting GmbH, Dresden (Antonstr. 15, 01097 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: VR Consulting GmbH. Neuer Gegenstand: Beratung (außer Rechts- und Steuerberatung) von Einrichtungen und Dienstleistungsunternehmen vorrangig im Gesundheitswesen sowie Vermittlung von Projekten; Beratung (außer Rechts- und Steuerberatung) in Immobilienfragen; Projektentwicklung und Consulting in sämtlichen wirtschaftlichen Bereichen; insbesondere dem Gesundheitswesen; Handel mit neuen und gebrauchten Automobilen sowie mit Automobilzubehör, -ersatzteilen, -hilfs- und Betriebsstoffen sowie dazu gehörigen Merchandising-Artikeln.
VR-Pflege und Consulting GmbH, Dresden (Bernhardstraße 104, 01187 Dresden). Die Rattmann Grundstücks- u. Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 25005) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 und der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.