GnR 440077: VR-Bank Dornstetten-Horb eG, Dornstetten, Hauptstraße 52, 72280 Dornstetten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bosch, Robin, Dornstetten, * ‒.‒.‒‒.
GnR 440077: VR-Bank Dornstetten-Horb eG, Dornstetten, Hauptstraße 52, 72280 Dornstetten. Die Vertreterversammlung vom 19.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche und elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung) eletronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie Dienstleistungsgeschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) Dienstleistungen im Bereich der persönlichen Vorsorge und des täglichen Lebens. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.