GnR 79: VR-Bank Feuchtwangen-Limes eG, Feuchtwangen, Ringstr. 6, 91555 Feuchtwangen. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2017 sowie den Beschlüssen der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 24.04.2017 und der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.04.2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme mit der VR Bank Dinkelsbühl eG (nun: VR-Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl eG) mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Amtsgericht Ansbach GnR 74) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91555 Feuchtwangen
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Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: eG