GnR 20224: VR-Bank Hunsrück-Mosel eG, Morbach, Unterer Markt 8, 54497 Morbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Leonhard, Benjamin, Morbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Lorscheter, Lothar, Bankkaufmann, Morbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 20224: VR-Bank Hunsrück-Mosel eG, Morbach, Unterer Markt 8, 54497 Morbach. Die Generalversammlung vom 25.11.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl eines Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Zudem wurden die §§ 36a, 36b und 36c neu eingeführt. Die Generalversammlung vom 25.11.2020 hat darüber hinaus eine Änderung des Status in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Vermittlung von Immobilien. Nachschusspflicht: 300,00 EUR je Geschäftsanteil, ab dem 01.01.2022 keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: ab 01.01.2022 keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 20224: VR-Bank Hunsrück-Mosel eG, Morbach, Unterer Markt 8, 54497 Morbach. Prokura erloschen: Kettern, Reiner, Piesport, * ‒.‒.‒‒.