GnR 163: Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG, Bad Neustadt a. d. Saale (Zehntstraße 4, 97421 Schweinfurt). Die Vertreterversammlung vom 14.07.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), und 28 (Einberufung). Firma geändert, nun: Neue Firma: VR-Bank Main-Rhön eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Schweinfurt. Geschäftsanschrift: Raiffeisenplatz 1-3, 97616 Bad Neustadt. Bestellt: Vorstand: Feser, Markus, Arnstein OT Schwebenried, * ‒.‒.‒‒; Hefner, Frank, Sennfeld, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Benkert, Uwe, Werneck, * ‒.‒.‒‒; Burkard, Werner, Arnstein, * ‒.‒.‒‒; Seifert, Frank, Geldersheim, * ‒.‒.‒‒; Strohhäcker, Armin, Röthlein, * ‒.‒.‒‒; Ziegler, Uwe, Arnstein, * ‒.‒.‒‒. Die VR-Bank Schweinfurt eG mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt GnR 208) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 14.07.2021 und Beschluss der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 12.07.2021 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 163: Volksbank Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG, Bad Neustadt a. d. Saale, Raiffeisenplatz 1-3, 97616 Bad Neustadt. Die Vertreterversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26c (Wahlturnus und Zahl und Zahl der Vertreter), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschlüsse und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 46 (Bekanntmachungen). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen; j) Betrieb und Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung. k) der Erwerb, die Veräußerung, das Halten sowie die Erschließung, die Bebauung, die Vermietung, die Vermittlung, die Verpachtung, die Verwertung, die Verwaltung und die Vermarktung von lmmobilienvermögen, sowie weitere Service- und Dienstleistungen rund um die lmmobilie. Geändert, nun: Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.