GnR 227:VR-Bank Mainz eG, Mainz, Breite Str. 23-27, 55124 Mainz.Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 07.05.2014 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2014 mit der Volksbank Alzey-Worms eG mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, GnR 30209) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eG