Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
26 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Name berichtigt:
Koschnick, Anne, Freiberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.10.2022
Mehlhorn |
25 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Anne, Koschnik, Freiberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.09.2022
Schirmer |
GnR 100285: VR-Bank Mittelsachsen eG, Freiberg (Korngasse 7 - 9, 09599 Freiberg). Berichtigung zur Veröffentlichung vom 01.02.2022 (ohne den Satz "Die Gesellschaft ist aufgelöst.")Die Vertreterversammlung vom 23.11.2020 hat die Änderung des § 40 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen. Änderung Nachschusspflicht; Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 100285: VR-Bank Mittelsachsen eG, Freiberg (Korngasse 7 - 9, 09599 Freiberg). Die Vertreterversammlung vom 23.11.2020 hat die Änderung des § 40 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 100285: VR-Bank Mittelsachsen eG, Freiberg (Korngasse 7 - 9, 09599 Freiberg). Die Vertreterversammlung vom 23.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand), § 15 Vertretung, § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Nachschusspflicht). Neuer Gegenstand: Gegenstand ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. i) die Vermittlung von Immobilien; j) der Erwerb und Neubau von Immobilien und Grundstücken zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung sowie deren Veräußerung. Änderung Nachschusspflicht Neue Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 50,00 EUR. Betrag des Geschäftsanteils: 50,00 EUR. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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