GnR 774: VR-Bank Rhein-Erft eG, Brühl (Steinweg 29, 50321 Brühl). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 12.06.2018 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2018 mit der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, GnR 775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50321 Brühl
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vr-bank-rhein-erft.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG