GnR 254: VR-Bank Rur-Wurm eG, Geilenkirchen-Immendorf (Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 07.07.2016 eingetragen worden.
GnR 254: VR-Bank Rur-Wurm eG, Geilenkirchen-Immendorf (Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 11.05.2016 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2016 mit der Raiffeisenbank Erkelenz eG mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach GnR 315) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 254:VR-Bank Rur-Wurm eG, Geilenkirchen-Immendorf (Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen). Gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsanschrift: Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen.
GnR 254:VR-Bank Rur-Wurm eG, Geilenkirchen-Immendorf, Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen.Nicht mehr Vorstand: Cappel, Karl, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒.
Volksbank Randerath-Immendorf eG, Geilenkirchen-Immendorf, Apweilerstraße 11, 52511 Geilenkirchen. Die Generalversammlung vom 02.07.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 9 (Ausschluss), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. VR-Bank Rur-Wurm eG. Bestellt als Vorstand: Cappel, Karl, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒; Richter, Marcel, Geilenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 02.07.2013 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der Spar- und Darlehnskasse Brachelen e.G., Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach; GnR 313) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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