VR-Dentaltechnik GmbH, Gütersloh, Reinhardswalderstr. 2-4, 33332 Gütersloh.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vorderwülbecke Dentaltechnik GmbH am 15.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR-Dentaltechnik GmbH, Gütersloh, Reinhardswalderstr. 2-4, 33332 Gütersloh.Geschäftsanschrift: Reinhardswalderstr. 2-4, 33332 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Vorderwülbecke Dentaltechnik GmbH mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 2865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.