VR-FinanzVertrieb GmbH, Weimar, Dingelstedtstraße 2, 99423 Weimar. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
VR-FinanzVertrieb GmbH, Weimar, Dingelstedtstraße 2, 99423 Weimar.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Liquidator: Roth, Manfred, Weimar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VR-FinanzVertrieb GmbH, Weimar, Dingelstedtstraße 2, 99423 Weimar.Geschäftsanschrift: Dingelstedtstraße 2, 99423 Weimar. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Roth, Manfred, Weimar, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Martin, Weimar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
VR-FinanzVertrieb GmbH, Weimar (Dingelstedter Straße 2, 99423 Weimar). Berichtigung von Amts wegen: Neuer Gegenstand: der Vertrieb und die Vermittlung der folgenden Bankprodukte sowie Produkte der Verbundpartner: * Bankprodukte: Girokonto, Festgelder, Sparkonto, Wachstumsbrief, Sparbrief, Mitgliedschaft, Wohnbaufinanzierungen * Unionprodukte: Geldmarktfonds, RentenfondsFerner *Unionprodukte: Aktienfonds, Mischfonds, Dachfonds * R + V: Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kfz.-Versicherung, Sachversicherungen * Schwäbisch Hall: Standardtarife, A-Rendite-Tarife * easy-credit:Anschaffungsdarlehen mit Restkreditversicherung, Anschaffungsdarlehen ohne Restversicherung * sonstige: geschlossene Fonds (Steuersparmodelle). Die Gesellschaft erbringt darüber hinaus die Anlagen- und Abschlußvermittlungen im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und /oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, die für die in § 2 Abs. 6Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Einbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112Investmentgesetz (sogenannte "Single-Hedge-Fonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.