HRB 43363: VRM Rundfunk Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Prokura erloschen: Madkour, Veronika, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Schreiber, Corinna, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der VRM Rundfunk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43212) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 43363: VRM Rundfunk Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Prokura erloschen: Madkour, Veronika, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Schreiber, Corinna, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der VRM Rundfunk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43212) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VRM Rundfunk Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2011. Geschäftsanschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Gegenstand: Die Verwaltung von sowie die Beteiligung und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handels- und Holding-Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Kommanditgesellschaft unter der Firma VRM Rundfunk Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Gründungssitz in Mainz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Röper, Jörn Wilhelm, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Schnücker, Hans Georg, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Madkour, Veronika, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Schreiber, Corinna, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒.