HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kasper-Semmler, Rita, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut Gisela Ruth, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRA 41314: VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der RLP Privatradio Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 46378) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 41314:VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz.Berichtigung der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 Teile des Vermögens der Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 535) - und zwar Kommanditbeteiligungen an der RADIO/TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG mit dem Sitz in Bad Vilbel (nominal 219.646,46 EUR), der Radio RocklandPfalz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Mainz (nominal 31.500,05 EUR) und der Radio Management GmbH & Co. Hörfunk Beteiligungs-KG mit dem Sitz in Schwetzingen (nominal 613,55 EUR) - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VRM Rundfunk Holding GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut Gisela Ruth, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
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