HRB 22288 HB: VSK Versicherungskontor GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 01.06.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 54819) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 22288 HB: VSK Versicherungskontor GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 54819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 22288 HB: VSK Versicherungskontor GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Soltysiak, Willi; Geschäftsführer: 5. von Fischer-Loszainen-Schweizer, Robert, * ‒.‒.‒‒, Regensburg; Prokura: 1. Polaschek, Adele, * ‒.‒.‒‒, München; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Riedler, Jens, * ‒.‒.‒‒, Wörth; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
VSK Versicherungskontor GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Fuhrmann, Bert; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Soltysiak, Willi; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
VSK Versicherungskontor GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Geschäftsführer: 4. Soltysiak, Willi, * ‒.‒.‒‒, Schöningen..
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