VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging, (Werkstr. 1, 84513 Töging a. Inn).Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging (Richard-Wagner-Str. 15, 84453 Mühldorf a. Inn). 25.000,00 EUR.
VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Mühldorf a. Inn). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 27.07.2007 (Az. IN 77/07, IN 78/07) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65GmbHG.
FF 8. Verwaltungs GmbH, Mühldorf a. Inn (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Mühldorf a. Inn). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Sitz) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH. Neuer Sitz: Töging. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Bauteilen, insbesondere von Funksystemen aller Art, Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, auch im Wege der Verschmelzung, sowie deren Verwaltung. Verwaltung von und Beteiligung an Unternehmungen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loserth, Florian, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Vogt, Jürgen, Töging am Inn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die b.e.s.t. AG mit dem Sitz in Töging (Amtsgericht Traunstein HRB 13138) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FF 8. Verwaltungs GmbH, Mühldorf a. Inn (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Mühldorf a. Inn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2006. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Loserth, Florian, Mühldorf a. Inn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.