HRB 222600: VTV - Vermögens- Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, Kochenmühlenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer-Lynen, Thomas, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 222600: VTV - Vermögens- Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, Humboldtstr. 30/32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Kochenmühlenstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Beinschrodt-Willer, Jannine Christina, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒; Kirsch, Felix, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Würschum, Sabine, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
VTV - Vermögens- Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, Humboldtstr. 30/32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Zentral-Hausverwaltungs- und Beteiligungs GmbH", Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 15444) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VTV - Vermögens- Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, Humboldtstr. 30/32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "terraform Projektentwicklungsgesellschaft mbH", München (Amtsgericht München HRB 117778) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VTV - Vermögens- Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leinfelden-Echterdingen, Humboldtstr. 30/32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CASAPLAN Immobilien-, Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH", München (Amtsgericht München HRB 91506) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "CASAPLAN Immobilien-, Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH", München (Amtsgericht München HRB 91506) am 19.12.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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