Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Raub, Birgit, Zenting, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.09.2024
Weber |
HRB 4211: VV GLS GmbH, Deggendorf, Industriestraße 28, 94469 Deggendorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Söllner, Ethel, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Söllner, Ethel, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4211: VV GLS GmbH, Deggendorf, Industriestraße 28, 94469 Deggendorf. Bestellt: Geschäftsführer: Söllner, Ethel, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4211:VV GLS GmbH, Deggendorf, Industriestraße 28, 94469 Deggendorf.Die Ausgliederung wurde am 11.05.2015 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRA 815).
HRB 4211:VV GLS GmbH, Deggendorf, Industriestraße 28, 94469 Deggendorf.Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.04.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2015 das einzelkaufmännische Unternehmen Ethel Söllner e.K. mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRA 815) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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