HRA 12605: VV Schieffer KG, Völklingen, Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Prof. Schieffer, Wolf Jürgen, Völklingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 12605: VV SCHIEFFER UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Völklingen, Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Firma geändert, nun: VV Schieffer KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: SCHIEFFER Geschäftsführungs UG (haftungsbeschränkt), Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 105671). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der SCHIEFFER Geschäftsführungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Völklingen (HRB 105671) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12605: VV SCHIEFFER UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Völklingen, Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Prof. Schieffer, Wolf Jürgen, Völklingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 12605: VV SCHIEFFER UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Völklingen, Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SCHIEFFER Geschäftsführungs UG (haftungsbeschränkt), Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 105671). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCHIEFFER GmbH, Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 18642) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18642: SCHIEFFER GmbH, Völklingen, Trierer Straße 128, 66333 Völklingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete VV SCHIEFFER UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 12605) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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