VVB Verkehrsbetrieb GmbH, Cochem, August Horch-Straße 9, 56812 Cochem-Brauheck. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TAXCO AG (Amtsgericht Koblenz HRB 23640) am 13.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
VVB Verkehrsbetrieb GmbH, Cochem, August Horch-Straße 9, 56812 Cochem-Brauheck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2013 mit der TAXCO AG mit Sitz in Cochem (Amtsgericht Koblenz HRB 23640) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VVB Verkehrsbetrieb GmbH, Cochem, August Horch-Straße 9, 56812 Cochem-Brauheck. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2013 mit der Taxi Bad Bertrich UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Bertrich (Amtsgericht Koblenz HRB 23126) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VVB Verkehrsbetrieb GmbH, Cochem, August Horch-Straße 9, 56812 Cochem-Brauheck. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 mit Ergänzungen/Änderungen vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 bzw. 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der Taxi Untermosel Berenz GmbH mit Sitz in Dieblich (Amtsgericht Koblenz, HRB 21465) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VVB Verkehrsbetrieb GmbH, Cochem, Bahnhofsvorplatz 3, 56812 Cochem. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Nr. 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Verlegt, nun: Geschäftsanschrift: August Horch-Straße 9, 56812 Cochem-Brauheck. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
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