Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
20 |
|
|
|
|
b)
Die Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh
Oberpfalz w.V. mit dem Sitz in Schwandorf ist
auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
08.12.2023 sowie des Beschlusses der
Vertreterversammlung vom 29.11.2023 und
der Vertreterversammlung des übertragenden
Rechtsträgers vom 23.11.2023 mit der
Genossenschaft als übernehmendem
Rechtsträger verschmolzen. |
a)
03.05.2024
Latsch |
19 |
a)
Firma geändert, nun:
VVG BAYERN eG
b)
Von Amts wegen nach § 395 FamFG
gelöscht:
Geschäftsanschrift:
Zirndorfer Str. 12, 84478 Waldkraiburg
c)
Gegenstand geändert, nun:
Gegenstand des Unternehmens ist:
a. An- und Verkauf des Viehs nach
gemeinsamen Vermarktungsregeln
b. Sammlung, Verteilung, Transport und
Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh
c. Bezug und Absatz von
landwirtschaftlichen Artikeln |
|
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten,
darunter jeweils der Vorsitzende oder
dessen Stellvertreter.
b)
Bestellt:
Stellv. Vorstandsvorsitzender:
Promberger, Heinrich, Nittendorf,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Vorstandsvorsitzender:
Brandmaier, Sebastian, Aßling,
* ‒.‒.‒‒
Geändert, nun:
Vorstandsmitglied:
Mayer, Hubert, Seebruck, * ‒.‒.‒‒
Geändert, nun:
Vorstandsmitglied:
Reiter, Anton, Meitingen, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Vertreterversammlung vom 29.11.2023
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1
(Firma, Sitz) und 2 (Zweck und Gegenstand). |
a)
15.03.2024
Latsch |
GnR 254: Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben eG, Waldkraiburg, Zirndorfer Str. 12, 84478 Waldkraiburg. Ausgeschieden: Vorstand: Hartsperger, Nikolaus Alois, Neuötting, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Spann, Marinus, Bad Feilnbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 254: Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben eG, Waldkraiburg, Zirndorfer Str. 12, 84478 Waldkraiburg. Die Fränkische Viehvermarktung GmbH mit dem Sitz in Rimpar (Amtsgericht Würzburg HRB 10089) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019, sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 19.06.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.06.2019 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 254: Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben eG, Waldkraiburg, Zirndorfer Str. 12, 84478 Waldkraiburg. Die Südferkel GmbH mit dem Sitz in Waldkraiburg (Amtsgericht Traunstein HRB 26387) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 27.06.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.06.2018 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen