Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere der An- und Verkauf von
Beteiligungen, Wertpapieren und
Immobilien, deren Vermittlung und
Verwaltung sowie die Finanzierung und
Durchführung von Projektentwicklungen auf
dem Immobiliensegment. Ebenfalls
Gegenstand des Unternehmens ist der An-
und Verkauf von Kunstgegenständen sowie
die Verwaltung land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens und
dessen Betrieb. |
1.000.000,00
EUR |
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital und
Stammeinlagen) und 6 (Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des
Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR
aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. |
a)
23.09.2022
Franz |
HRB 7754: VVN Niederberghaus GmbH, Ibbenbüren, Groner Allee 100, 49479 Ibbenbüren. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sonnenhügel 5, 49477 Ibbenbüren.
HRB 7754: VVN Niederberghaus GmbH, Ibbenbüren, Groner Allee 100, 49479 Ibbenbüren. Bestellt als Geschäftsführer: Gerdelmann, Stefan, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
VVN Niederberghaus GmbH, Ibbenbüren, Groner Allee 100, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf von Beteiligungen und Immobilien, deren Vermittlung und Verwaltung sowie alle Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder nach sonstigen Gesetzen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen genehmigungspflichtig sind.
VVN Niederberghaus GmbH, Ibbenbüren (Groner Allee 100, 49479 Ibbenbüren). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2007. Gegenstand: An- und Verkauf von Beteiligungen, deren Vermittlung und Verwaltung sowie alle Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder nach sonstigen Gesetzen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen genehmigungspflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Niederberghaus, Lothar, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VVN Niederberghaus GmbH & Co. KG, Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 3756) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.