VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH, Frankfurt am Main (Güterstr. 21 - 23, 64807 Dieburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co.KG am 19.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an derVerschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH, Frankfurt am Main (Güterstr. 21 - 23, 64807 Dieburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.08.2007 mit der Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co.KG mit Sitz in Baunatal (Amtsgericht Kassel, HRA 16149) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH, Frankfurt am Main (Güterstr. 21 - 23, 64807 Dieburg). Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.12.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH, Frankfurt am Main (Güterstr. 21 - 23, 64807 Dieburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2006 und vom 24.08.2006 Teile des Vermögens der Firma Fahrzeugteile Service-Zentrum Mellendorf GmbH mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120594) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2006 und vom 24.08.2006 mit der VW Audi Vertriebszentrum Südbayern Verwaltungs-GmbH i.L. mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 50278) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2006 und vom 24.08.2006 mit der VW Audi Vertriebszentrum Westfalen GmbH mit Sitz in Unna/Westfalen (Amtsgericht Hamm HRB 3089) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG, §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH, Frankfurt am Main (Güterstr. 21 - 23, 64807 Dieburg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 157.610,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der VW Audi Vertriebszentrum Südbayern Verwaltungs-GmbH i.L. mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 50278), mit der VW Audi Vertriebszentrum Westfalen GmbH mit Sitz in Unna/Westfalen (Amtsgericht Unna HRB 258) und mit der Fahrzeugteile Service-Zentrum Mellendorf GmbH mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover HRB 120594) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 217.610,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 13.07.2006 Bezug genommen.