HRB 48615: VZN Holding International GmbH, Düsseldorf, Am Seestern 8, 40547 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma VZN Holding International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48615 ) mit der beslotene vernootschaap niederländischen Rechts unter der Firma VZN Holding International B.V. mit Sitz in Arnheim, Niederlande, (Nederlandse handelsregister van de Kamer van Koophandel unter Nummer 56654863) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der VZN Holding International GmbH ergeben sich aus § 122j Abs. 1 UmwG. Danach ist Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VZN Holding International GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (Satz 1). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem an der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (Satz 2). Das Recht auf Sicherheitsleistung gemäß § 122j Abs. 1 UmwG steht den Gläubigern dabei nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Im Übrigen können Gläubiger daneben keine Sicherheitsleistung gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG verlangen.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VZN Holding International GmbH unter deren Geschäftsanschrift Holstenstraße 205, 22765 Hamburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei VZN Holding International GmbH unter deren Geschäftsanschrift Holstenstraße 205, 22765 Hamburg.
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH