HRA 4549: VZT-Automobile GmbH & Co KG, Trier, Loebstraße 5, 54292 Trier. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VZT Verwaltungsgesellschaft mbH jetzt: VZT Automobile GmbH) am 26.10.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 4549:VZT-Automobile GmbH & Co KG, Trier, Loebstraße 5, 54292 Trier.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der VZT Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 4472) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.