VaDo Lederwaren GmbH, Treis-Karden, Katharinenstr. 11, 56253 Treis-Karden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Donatelli Verwaltungs-GmbH am 23.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
VaDo Lederwaren GmbH, Treis-Karden, Katharinenstr. 11, 56253 Treis-Karden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Donatelli Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Treis-Karden (Amtsgericht Koblenz, HRB 7078) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.