HRA 42068: Valentin Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG, Mainz, Rheinallee 187, 55120 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2020 mit der Valentin Gashandel GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 42548) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42068: Valentin Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG, Mainz, Rheinallee 187, 55120 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2020 mit der Valentin Mineralöl GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 42509) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42068: Valentin Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG, Mainz, Rheinallee 187, 55120 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2020 mit der RME Energie GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 40917) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Valentin Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG, Mainz, Rheinallee 187, 55120 Mainz. (Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigenen Immobilienvermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinallee 187, 55120 Mainz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Valentin Verwaltungs GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 44996).