Vallendar Brennereitechnik GmbH, Kail (Haupstr.11, 56829 Kail). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Vallendar Brennereitechnik GmbH, Kail (Haupstr.11, 56829 Kail). Die Firma Vallendar Brennereitechnik GmbH mit Sitz in Kail, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 3524, ist mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Hubertus Vallendar, der unter HRA 4992 mit der Firma "Hubertus Vallendare.K." im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen ist, durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.