Vallo Med Holding GmbH, Castrop-Rauxel (Bahnhofstraße 200, 44579 Castrop-Rauxel). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.10.2007 wirksam geworden.
Vallo Med Holding GmbH, Castrop-Rauxel (Bahnhofstraße 200, 44579 Castrop-Rauxel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2007. Gegenstand: die Beteiligung an der Vallo Med Health Care GmbH und anderen Unternehmen einschließlich der Verwaltung dieser Beteiligungen, die Erbringung von Beratungsleistungen für Dialyseeinrichtungen, die Vermietung eigener Immobilien sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vallomtharayil, Thomas, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒; Vallomtharayil, Valsamma, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Thomas Vallomtharayil e. K. mit Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund, HRA 15991 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.