HRB 83746: Valmet Automotive Rhein-Main GmbH, Rüsselsheim, Bensheimer Straße 61, 65428 Rüsselsheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Valmet Automotive Engineering GmbH, ehemals Valmet Automotive Bad Friedrichshall GmbH am 20.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83746: Valmet Automotive Rhein-Main GmbH, Rüsselsheim, Bensheimer Straße 61, 65428 Rüsselsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hentschel, Robert, Künzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 83746: Valmet Automotive Rhein-Main GmbH, Rüsselsheim, Bensheimer Straße 61, 65428 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Bardehle, Horst, Aidlingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Firneburg, Bernd, Holzgerlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83746: Valmet Automotive Rhein-Main GmbH, Rüsselsheim, Bensheimer Straße 61, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Valmet Automotive Bad Friedrichshall GmbH mit Sitz in Bad Friedrichshall (AG Stuttgart, HRB 107064) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83746: SEMCON Rhein-Main GmbH, Rüsselsheim, Bensheimer Straße 61, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Valmet Automotive Rhein-Main GmbH. Neuer Gegenstand: Die Erbringung von technischen Beratungen, Ingenieurleistungen und Fahrzeugdesign jeglicher Art, insbesondere für neue Technologien auf dem Gebiet der Automobilentwicklung, Zweiradentwicklung und Verfahrenstechnik sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
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