Value United Capital AG, München, Bauerstr. 2 c/o Peter Rosenmeyer, 80796 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Value United Capital AG, München, Fürstenfelder Str. 3, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bauerstr. 2 c/o Peter Rosenmeyer, 80796 München. Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten. Geändert, nun: Abwickler: Rosenmeyer, Peter, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Value United Capital AG, München, Augustenstr. 64, 80333 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Value United Capital AG, München, Augustenstr. 64, 80333 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fürstenfelder Str. 3, 80331 München.
Value United Capital AG, München (Augustenstr. 64, 80333 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.05.2007. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von direkten und indirekten Beteiligungen an deutschen und ausländischen Unternehmen, die auf dem internationalen Projektentwicklungs- und Technologiesektors tätig sind, sowie Gründung und Finanzierung der damit im Zusammenhang stehenden Projekte und/oder Unternehmen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen in den Bereichen internationales Projektmanagement, Due Diligence sowie Compliance Services erbracht. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Rosenmeyer, Peter, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Value United ProjectManagement Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 88607). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.