HRB 221941: Valuestox GmbH, Hannover, Metzer Str. 24, 30559 Hannover. Rechtschreibfehler berichtigt, nun: Entstanden durch grenzüberschreitende Umwandlung im Wege des Formwechsels der VALUESTOX, SOCIEDAD LIMITADA mit Sitz in Marbella (Málaga) / Spanien (Handelsregister von Málaga Nr. 5 im Band 3568, Buch 2480, Folie 1, Blatt MA-70651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021.
HRB 221941: Valuestox GmbH, Hannover, Metzer Str. 24, 30559 Hannover. Rechtschreibfehler berichtigt, nun: Entstanden durch grenzüberschreitende Umwandlung im Wege des Formwechsels der VALUESTOX, SOCIEDAD LIMITADA mit Sitz in Marbella (Málaga) / Spanien (Handelsregistrer von Màlaga Nr. 5 im Band 3568, Buch 2480, Folie 1, Blatt MA-70651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021.
HRB 221941: Valuestox GmbH, Hannover, Metzer Str. 24, 30559 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2021. Geschäftsanschrift: Metzer Str. 24, 30559 Hannover. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Härtel, Stefan, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch grenzüberschreitende Umwandlung im Wege des Formwechsels der VALUESTOX, SOCIEDAD LIMITADA mit Sitz in Marbella (Málaga) / Spanien (Handelsregister von Málaga Nr. 5 im NBand 3568, Buch 2480, Folie 1, Blatt MA-70651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.