Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
In den Rosenäckern 36 a, 38116
Braunschweig |
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a)
05.09.2024
Höffner |
HRB 206643: Vaping360 GmbH, Braunschweig, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig. Geschäftsanschrift: Münzstraße 9, 38100 Braunschweig.
HRB 206643: Vaping360 GmbH, Braunschweig, Hagenmarkt 8, 38100 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 31.250,00 EUR. Einzelprokura: Biri, Benjamin, Bath/GB, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201948: C + A Kendell OHG, Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 22, 38102 Braunschweig. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 19.06.2017 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 201948: C + A Kendell OHG, Braunschweig, Kurt-Schumacher-Straße 22, 38102 Braunschweig. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 im Wege des Formwechsels in die Vaping360 GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 206643) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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