HRB 136020: Vattenfall Metering Hamburg GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Stromnetz Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 95244) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 136020: Vattenfall Metering Hamburg GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Heine, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Pfäffle, Karin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Volk, Thomas, Dohren, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Rütting, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 136020:Vattenfall Metering Hamburg GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Rolauffs, Stefan, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 136020:Vattenfall Metering Hamburg GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg.Vorname und Wohnort berichtigt: Geschäftsführer: Kallmeyer, Eric, Seevetal-Horst, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Berichtigung der Eintragung vom 01.06.2015 von Amts wegen.
HRB 136020:Trismegistos 2 Vermögensverwaltungs GmbH, Hamburg, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Neue Firma: Vattenfall Metering Hamburg GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich Elektrizität. Die Gesellschaft tritt als Messestellenbetreiber und Messdienstleister auf und erbringt entsprechende Dienstleistungen für Dritte. Die Gesellschaft entwickelt intelligente Zähler-(Smart Metering)-Lösungen. Bestellt Geschäftsführer: Kallmeyer, Erich, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒; Rütting, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2015 Teile des Vermögens der Vattenfall Europe Metering GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 111935) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.06.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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