HRA 702815: Vatter Bildungszentrum GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Goldenbühlstraße 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Änderung der Geschäftsanschrift: Vorderer Eckweg 35, 78048 Villingen-Schwenningen.
Vatter Bildungszentrum GmbH & Co. KG, Tuttlingen, Keltenstr. 2 a, 78532 Tuttlingen. Sitz verlegt; nun: Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRA 702815). Änderung der Geschäftsanschrift: Goldenbühlstraße 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Vatter Bildungszentrum GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Goldenbühlstraße 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 451119) nach Villingen-Schwenningen verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Goldenbühlstraße 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vatter Bildungszentrum Verwaltungs GmbH, Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708213).
Vatter Bildungszentrum GmbH & Co. KG, Tuttlingen, Keltenstr. 2 a, 78532 Tuttlingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Vatter Bildungszentrum e.K., Inhaber: Michael Vatter", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg HRA 701715) am 21.09.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Berufliche Bildungsstätte Vatter GmbH & Co. KG, Tuttlingen, Keltenstr. 2 a, 78532 Tuttlingen. Firma geändert; nun: Vatter Bildungszentrum GmbH & Co. KG. Der Einzelkaufmann Vatter, Michael, Trossingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Vatter Bildungszentrum e.K., Inhaber: Michael Vatter", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg HRA 701715) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.09.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.