Vatter Bildungszentrum GmbH, Tuttlingen, Keltenstraße 2A, 78532 Tuttlingen.Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Tübingen. Neue Geschäftsanschrift: Derendinger Str. 50, 72072 Tübingen.
Vatter Bildungszentrum GmbH, Tuttlingen, Keltenstraße 2A, 78532 Tuttlingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vatter Bildungszentrum GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381867) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vatter Bildungszentrum GmbH, Tuttlingen, Keltenstraße 2A, 78532 Tuttlingen.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Vatter Bildungszentrum GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381867) auf 77.300,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 77.300,00 EUR.
Vatter Bildungszentrum GmbH, Sigmaringen, (In der Au 7/3, 72488 Sigmaringen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.11.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Vatter Bildungszentrum GmbH, Sigmaringen, (In der Au 7/3, 72488 Sigmaringen).Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag unter Umstellung auf Euro um 35,40 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vatter Bildungszentrum GmbH", bisher: Hechingen, jetzt: Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 450488) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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