Vatterodt GmbH, Sennfeld, Schweizer Straße 8, 97526 Sennfeld.Die Verschmelzung wurde am 25.08.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 9087).
Vatterodt GmbH, Sennfeld, Schweizer Straße 8, 97526 Sennfeld.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Vatterodt Dienstleistungen e.K. mit dem Sitz in Sennfeld (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.