VeWa Vereinigte Wasser GmbH, Mülheim an der Ruhr (Am Schloß Broich 1 - 3, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH am 06.01.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VeWa Vereinigte Wasser GmbH, Mülheim an der Ruhr (Am Schloß Broich 1 - 3, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersmit der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 14235) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.