Vedior Holding Deutschland GmbH, Hamburg, (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Randstad Deutschland GmbH & Co. KG am 20.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vedior Holding Deutschland GmbH, Hamburg (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg). Geändert, nun Geschäftsführer: Heiden, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vedior Holding Deutschland GmbH, Hamburg, (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Heiden, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Heinig, Lutz, Münster, * ‒.‒.‒‒; Vonden, Stephanie, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vedior Holding Deutschland GmbH, Hamburg (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2008 mit der Randstad Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Eschborn (AG Frankfurt am Main HRA 30640) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vedior Holding Deutschland GmbH, Hamburg (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2008 mit der Vedior GmbH Stuttgart mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart HRB 721467) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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